Die Maskenpflicht ist weggefallen – trotzdem möchten wir Sie bitten, beim Betreten der Praxis eine FFP2 Maske zu tragen, wenn Sie schwere Erkältungssymptome haben (Fieber, Husten, Auswurf), um unter Umständen schwer kranke, im Wartezimmer wartende Patienten nicht zu gefährden.